Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll größer werden. Die Bundesregierung hat daher Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um die Installation von Solaranlagen für den heimischen Balkon zu vereinfachen.

Die Bundesregierung will die Installation von sogenannten Balkonkraftwerken erleichtern und hat dafür Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Damit sollen Menschen ohne ein eigenes Haus künftig leichter eine kleine Solaranlage auf dem Balkon ihrer Wohnung anbringen können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Bislang gehören zu diesem Katalog der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Vermieter und WEG haben laut Gesetzesentwurf zwar immer noch ein Mitspracherecht bei der Frage, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Grundsätzlich verbieten können sie es aber nicht.